Wir orientieren uns an den an den Richtlinien des VDA!


Börsendurchführungsbestimmung
1. ANBIETER
Die Anbieter verpflichten sich, nur selbst gezüchtete Fische und Pflanzen oder Tiere aus eigener Aquarienauflösung zum Verkauf anzubieten. VDA-Mitglieder mit Sachkundenachweis werden bei der Platzvergabe bevorzugt behandelt. Einlass für Anbieter: nach Absprache
2. AQUARIENTIERE UND –PFLANZEN
Es dürfen ausschließlich ausgenüchterte Aquarientiere angeboten werden, die augenscheinlich gesund, unverletzt und frei von Missbildungen sind. Farbe und Form haben der Art zu entsprechen. Jungfische müssen die festgelegten Mindestkörperlängen aufweisen. Angebotene Wasserpflanzen müssen submers (unter Wasser) kultiviert sein. Aquarientiere und –pflanzen dürfen ausnahmslos nur in eigens dafür vorgesehenen Transportbeuteln mit Kälte-, Wärme- und Sichtschutz vom Anbieter weitergegeben werden. Entsprechende Beutel und Tüten werden vom Veranstalter angeboten.
3. WASSER
Um unnötigen Stress für die Tiere zu vermeiden ist das eigene Aquarienwasser vom Anbieter mitzubringen. Die Wassertemperatur ist der jeweiligen Fischart entsprechend aufrecht zu halten und mit einem Thermometer zu kontrollieren. Heißes Wasser steh zur Verfügung, der Anschluss von Tauchsiedern ist nur nach Absprache mit dem Börsenwart an bestimmten Steckdosen möglich. Eine ausreichende Wassermenge in den Aquarien ist zu gewährleisten.
4. AQUARIEN
Der Veranstalter stellt Tische, Stromanschluss und Börsenaquarien, Luftversorgung und Beleuchtung zur zur Verfügung. Auf den Tischen befinden sich Böcke zur Erhöhung der Aquarien.
5. ABRECHNUNG
Der Anbieter erhält vom Kunden direkt den Kaufpreis. Die Standgebühr errechnet sich aus der Aquarien-Verkaufsfrontlänge, die Preise hierfür sind beim Börsenwart zu erfragen.
6. SONSTIGES
Vorsicht beim hantieren mit Wasser. Medikamente, sowie im Handel erhältliches Futter und der Natur entnommenes Lebendfutter dürfen auf der Börse nicht angeboten werden.
Das Rauchen im Börsenraum ist nicht gestattet!
7. EINHALTUNG DER BÖRSENBESTIMMUNG
Im Interesse der Tiere und Pflanzen bleiben Börsenanbieter, die einen oder mehrere Punkte der Börsenordnung oder - durchführungsbestimmung nicht erfüllen, solange von der Börse ausgeschlossen, bis alle Punkte zufrieden stellend erfüllt sind.
Veranstalter: Aquarienfreunde Stellingen vertreten durch den Börsenwart

www.aquarienfreunde-stellingen.de

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